Gesetzliche Grundlagen (GOT)
Die Abrechnung tierärztlicher Leistungen ist in Deutschland gesetzlich durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt. Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich im Notdienst an diese Gebührenordnung zu halten.
Die Notdienstgebühr (Pauschale)
Für jede Konsultation im organisierten Notdienst fällt eine einmalige gesetzliche Grundgebühr an:
- 50,00 € (netto) bzw. 59,50 € (inkl. 19 % MwSt.)
- Diese Pauschale fällt pro Behandlungsfall unabhängig von der Dauer der Untersuchung an.
Gebührensätze im Notdienst (2-fach bis 4-fach)
Während im regulären Praxisbetrieb üblicherweise der 1-fache bis 2-fache Satz abgerechnet wird, gilt im Notdienst:
- Gesetzlicher Mindestsatz: mindestens der 2-fache GOT-Satz
- Höchstsatz im Notdienst: bis zum 4-fachen GOT-Satz
Die genaue Festlegung des Faktors richtet sich nach dem Schweregrad des Falls, dem zeitlichen Aufwand, der Dringlichkeit der Notfallbehandlung sowie den erforderlichen diagnostischen Maßnahmen (z. B. Notfall-Ultraschall, Röntgen, Notfall-Labor).
Wann gelten die Notdienstgebühren?
Der offizielle Notdienstzeitraum ist gesetzlich exakt definiert:
- Nachts: Werktags von 18:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens des Folgetages
- Wochenende: Von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr morgens
- Feiertage: Ganztägig von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Hinweis: Bietet eine Praxis am Wochenende eine reguläre Sprechstunde an, gilt für diese Sprechstunde die reguläre GOT. Erkundigen Sie sich bei Bedarf vorab telefonisch.
Zahlungsarten in der Notdienstpraxis
Aufgrund der Praxisstruktur im Notdienst gelten für Tierhalter folgende Zahlungsmodalitäten:
- Direktabrechnung vor Ort: Die erbrachten Notfallleistungen sind in der Regel unmittelbar im Anschluss an die Notfallbehandlung zu begleichen.
- Akzeptierte Zahlungsmittel:
- EC-Karte / Girocard (bevorzugt)
- Kreditkarten (Visa / Mastercard)
- Barzahlung (bitte passend bereithalten)
- Kauf auf Rechnung: Eine spätere Rechnungsstellung ist im Notdienst im Regelfall nicht möglich.
Tierkrankenversicherungen
Haben Sie für Ihr Tier eine Tierkranken- oder OP-Versicherung abgeschlossen?
- Bewahren Sie die detaillierte GOT-Notdienstrechnung und die Quittung sorgfältig auf.
- Nahezu alle gängigen Tierkrankenversicherer erstatten die Notdienstpauschale sowie den erhöhten GOT-Satz bei medizinisch notwendigen Notfallbehandlungen.